Cookie-Richtlinie

Erklärung zur Verwendung von Cookies und Technologien zur Website-Optimierung.

Diese Richtlinie listet auf, welche Cookies und vergleichbaren Technologien auf kingmaker-infoportal.de zum Einsatz kommen. Sie ergänzt die Datenschutzerklärung und ersetzt sie nicht.

Ihre Auswahl können Sie jederzeit ändern. Der Dialog lässt sich über die Schaltfläche in diesem Abschnitt erneut öffnen.

Erklärung zur Verwendung von Cookies und Technologien zur Website-Optimierung.

1. Was Cookies sind — und welche Technologien dazugehören

Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die eine Website auf Ihrem Gerät ablegt. Beim nächsten Aufruf liest die Seite sie wieder aus und erkennt so etwa Ihre Spracheinstellung.

1.1 § 25 TDDDG behandelt weitere Technologien rechtlich genauso wie Cookies. Dazu zählen Local Storage und Session Storage im Browser sowie Tracking-Pixel in Seiten und E-Mails. Ebenso erfasst sind eingebundene SDKs und das Wiedererkennen eines Geräts anhand seiner Merkmale.

1.2 Session-Cookies werden beim Schließen des Browsers gelöscht. Persistente Cookies bleiben bis zum Ablauf ihrer Laufzeit gespeichert.

1.3 First-Party-Cookies stammen von dieser Website. Third-Party-Cookies setzt ein anderes Unternehmen, dessen Dienst hier eingebunden ist. Beide Begriffe verwendet die Tabelle in Abschnitt 3.

1.4 Nicht jede Speicherung im Browser ist ein Cookie. Für die rechtliche Bewertung kommt es nicht auf die Technik an, sondern darauf, ob auf Ihrem Gerät Informationen abgelegt oder ausgelesen werden. Diese Richtlinie verwendet den Begriff Cookie deshalb als Sammelbezeichnung für alle genannten Verfahren.

2. Rechtsgrundlagen: wann wir fragen und wann nicht

Die rechtliche Prüfung läuft in zwei Schritten ab. Beide müssen erfüllt sein.

2.1 Erster Schritt, § 25 TDDDG: Das Speichern von Informationen auf Ihrem Gerät und der Zugriff darauf setzen Ihre Einwilligung voraus. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Zugriff unbedingt erforderlich ist, damit der von Ihnen ausdrücklich gewünschte Dienst funktioniert.

2.2 Zweiter Schritt, DSGVO: Die anschließende Verarbeitung der Daten braucht eine eigene Rechtsgrundlage. Für einwilligungspflichtige Kategorien ist das Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Für unbedingt erforderliche Zugriffe kommt Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Betracht.

2.3 Für Sie bedeutet das zweierlei. Vor Ihrer Entscheidung werden ausschließlich unbedingt erforderliche Cookies gesetzt. Und Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

2.4 Statistik-, Marketing- und Affiliate-Cookies sind niemals unbedingt erforderlich. Für sie wird immer gefragt.

3. Welche Cookies wir einsetzen

3.1 Die rot markierten Felder werden aus einem Scan der Live-Seite befüllt, nicht aus einer Vorlage. Eine erfundene Zeile wäre eine Falschaussage; eine offene Zeile ist eine Arbeitsanweisung.

3.2 Die Kategoriebezeichnungen müssen wortgleich mit denen im Einwilligungsbanner sein. Weichen Banner und diese Seite voneinander ab, verliert die Einwilligung ihre Wirkung.

3.3 Sie können den Bestand jederzeit selbst überprüfen. Die Entwicklerwerkzeuge jedes Browsers zeigen unter Anwendung oder Speicher, welche Cookies tatsächlich gesetzt sind. Weicht dieser Befund von der Tabelle ab, ist die Tabelle falsch und wird korrigiert.

4. Affiliate- und Klick-Tracking im Detail

Dieser Abschnitt beschreibt, was technisch passiert, wenn Sie zum Angebot des Casino-Betreibers wechseln.

4.1 Beim Klick auf einen Partnerlink wird eine Klick- oder Partnerkennung gesetzt oder an die Ziel-Adresse angehängt. Die Zielplattform kann anschließend ein eigenes Cookie setzen, das ihrer eigenen Richtlinie unterliegt.

4.2 Anhand dieser Kennung lässt sich innerhalb eines festgelegten Zeitfensters zuordnen, ob eine Registrierung über dieses Portal zustande kam. 

4.3 Zurück erhalten wir ausschließlich aggregierte Kennzahlen zu Klicks und Registrierungen. Spieldaten, Zahlungsdaten, Kontostände und Identitätsnachweise werden uns nicht übermittelt.

4.4 Diese Cookies sind nicht erforderlich und werden nur nach Ihrer Einwilligung gesetzt. Die Offenlegung der Vergütung steht in Ziffer 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die datenschutzrechtliche Einordnung in Abschnitt 8 der Datenschutzerklärung.

5. Einwilligung erteilen, ändern und widerrufen

Die Einwilligung wird über ein Consent-Management-Tool eingeholt und dokumentiert.

5.1 Das Banner erscheint beim ersten Aufruf und bietet Zustimmung, Ablehnung und eine Auswahl nach Kategorien in gleicher Sichtbarkeit an.

5.2 Ihre Entscheidung wird höchstens zwölf Monate gespeichert. Danach fragt das Banner erneut.

5.3 Beim Widerruf werden keine weiteren Daten der betroffenen Kategorie erhoben. Bereits gesetzte Cookies dieser Kategorie sollen gelöscht werden; prüfen Sie das im Zweifel zusätzlich im Browser.

5.4 Der Widerruf wirkt für die Zukunft. Die Rechtmäßigkeit der bis dahin auf Grundlage der Einwilligung erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

[Element: Schaltfläche „Cookie-Einstellungen ändern“ — öffnet den Consent-Dialog erneut]

5.5 Bietet das Banner derzeit nur eine Zustimmung ohne gleichwertige Ablehnung, ist die Einwilligung unwirksam. Das ist vor Veröffentlichung dieser Seite zu beheben.

6. Cookies im Browser verwalten und löschen

Unabhängig vom Banner können Sie Cookies auch im Browser steuern. Die Menüpfade unterscheiden sich je nach Programm.

BrowserWo Sie Cookies verwalten
ChromeEinstellungen → Datenschutz und Sicherheit → Drittanbieter-Cookies bzw. Websitedaten
FirefoxEinstellungen → Datenschutz & Sicherheit → Cookies und Website-Daten
SafariEinstellungen → Datenschutz → Website-Daten verwalten
EdgeEinstellungen → Cookies und Websiteberechtigungen

6.1 Zwei Einschränkungen gehören dazu. Blockieren Sie alle Cookies, funktionieren Teile der Seite nicht mehr richtig. Und wenn Sie das Einwilligungs-Cookie löschen, erscheint das Banner beim nächsten Besuch erneut.

6.2 Browsereinstellungen ersetzen den Widerruf nicht. Sie verhindern das Speichern, ändern aber nichts an einer bereits erteilten Einwilligung.

6.3 Der private Modus des Browsers ist keine dauerhafte Lösung. Er löscht Cookies beim Schließen des Fensters, verhindert aber nicht, dass sie während der Sitzung gesetzt werden.

7. Do Not Track und Global Privacy Control

Manche Browser senden ein automatisches Signal, das eine Ablehnung von Tracking ausdrücken soll.

7.1 Wird ein Signal nicht ausgewertet, sagen wir das an dieser Stelle offen. Eine Unterstützung zu behaupten, die technisch nicht umgesetzt ist, wäre eine Falschangabe.

8. Änderungen dieser Cookie-Richtlinie

Diese Richtlinie ändert sich, sobald sich das Tracking ändert.

8.1 Anlass sind neue Werkzeuge, neue Tags, der Wegfall eines Dienstes oder eine geänderte Rechtslage.

8.2 Die Cookie-Tabelle wird bei jeder Änderung am Tracking neu erhoben, mindestens jedoch vierteljährlich.

8.3 Dieses Portal richtet sich ausschließlich an Personen ab 18 Jahren. Hinweise zu Spieler- und Jugendschutz stehen auf der Seite zum verantwortungsbewussten Spielen.

8.4 Fragen zu Cookies beantworten wir unter [email protected], telefonisch unter +49 30 5679 4120 zu den Zeiten Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr (MEZ).

Stand: 03.08.2026 — Erstfassung dieser Cookie-Richtlinie; nächster Scan der eingesetzten Cookies im November 2026.

Aktualisiert